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Bisher gibt es dazu noch kein einstimmiges Gesetz, abgesehend er branntweinhaltigen Getränke ist Alkohol für U18 auch noch zugängig.
Aber jeder Besitzer hat natürlich das so genannte Hausrecht und kann für sich selber noch entscheiden, dass sie keinen Alkohol an U18 ausschenken. (ungefähr so ähnlich, wie mit den Erlaubniswischen für die U28, damit sie länger bleiben dürfen, da entscheidet in der Regel auch der jeweilige Laden, ob er dies anerkennt oder nicht - sofern nicht die Kommune etc. eine einheitliche Entscheidung trifft (siehe Wuppertal, wo zum Beispiel diese Aufsichtsscheine in Diskotheken nicht gelten)).
Auf die Sache mit dem Alkohol erst ab 18 triffst du besonders in vereinzelten Läden - so führt Rewe das zum Teil ein, wie die Läden sich dann wirklich dran halten, ist noch immer eine andere Sache (ich persönlich finde es immer wieder verwunderlich, beim Zigarettenkauf überprüft zu werden - und bei dem ReWe, der Alkohol def. nur noch ab 18 rausgibt...einfach so mit ner Bacardi-Flasche rauszumarschieren...)
Lange Rede, kurzer Sinn, bisher gibt es noch kein Gesetz, sondern nur das Hausrecht *~*~*~*~*~*~* du...du...du bl...BLÜMCHEN!
*wenn ich groß bin, schreibe ich ein Buch!*
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