#76 RE: Rauchverbot - Altersbeschränkung im Shadow?
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Wie wäre es denn mit einer anständigen Demo für oder gegen was? Bringt das nicht eher was, als ein feiger Eintrag in irgendeinem Forum? Ich sehe 2 Möglichkeiten: entweder ihr ergebt euch ins Schicksal der Demokratie, oder ihr werdet aktiv. Das hier ist nicht mehr wert als das Gelaber zweier Kerle am Tresen... Ich für meinen Teil ergebe mich seit 35 Jahren in mein Schicksal, daß um mich herum geraucht wird. Und ab Januar ergebe ich mich in mein Schicksal, mehr Stempelfarbe zu verbrauchen für die vielen Menschen, die rein und raus wollen, weil sie ihr Geld lieber für Kippen ausgeben als für was Sinnvolles ...
"Oh, you're german!! I thought there was something wrong with you!"
#78 RE: Rauchverbot - Altersbeschränkung im Shadow?
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Hey! Na dann freue ich mich auch (als Raucher, wie ihr alle wisst). Hoffentlich schaffe ich es dann ins Shadow nächstes Jahr! Achja: An euch Raucher, die Angst haben vor Grippe und schlagenden Alkoholikern: Frische Luft ist auch ganz gut fürs Hirn!
...so dann gehe ich auch mal raus, eine piefen (in meiner Wohnung darf ich auch nicht rauchen, aber das ist OK).
#79 RE: Rauchverbot - Altersbeschränkung im Shadow?
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Hier nochmal die offizielle Variante:
Rauchverbot: 2008 wird das Rauchverbot in deutschen Lokalen Schritt für Schritt umgesetzt. Mit Jahresbeginn ist der blaue Dunst in Kneipen in insgesamt elf Bundesländern grundsätzlich tabu. Dabei handelt es sich um Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg (schon seit 1. August 2007), Niedersachsen (1. August 2007), Hessen (1. Oktober 2007). In Sachsen soll ein Verbot vom 1. Februar an gelten und in Rheinland-Pfalz und im Saarland vom 15. Februar an. Auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen wollen den Rauch verbannen - von Juli 2008 an. In den meisten Ländern können separate Raucherräume eingerichtet werden. Bayern hat die schärfste Regelung: Dort gilt ein Totalverbot - auch Raucherräume sind nicht erlaubt
Grüßle Claudia
"Oh, you're german!! I thought there was something wrong with you!"
#80 RE: Rauchverbot - Altersbeschränkung im Shadow?
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Naja, dann müssen die Raucher, die sich im nächsten Jahr das Rauchen nicht abgewöhnen können halt erst im nächsten Winter frieren. Aber die Winter werden ja immer milder.... _________________________________________
#81 RE: Rauchverbot - Altersbeschränkung im Shadow?
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Am meisten freut mich eigentlich, das wir wohl damit endlich diese Diskussion hier in der Community beenden können, wo es ja, meiner Meinung nach, eh nur noch drum ging wer jetzt die besseren Menschen sind.
In allen öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen darf ab Januar nicht mehr geraucht werden. Betroffen sind Verwaltungsgebäude wie etwa Rathäuser, Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Reha-Kliniken, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen wie Schulen, aber auch Freizeit- und Kulturhäuser wie Kinos, Theater, Museen, Diskotheken.
#87 RE: Rauchverbot - Altersbeschränkung im Shadow?
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also so wie ich es verstanden habe ja bis zur jahres mitte oder so um den zeitraum ist es noch erlaubt und dann halt nicht mehr zurzeit ist es in nrw so das nur in öffentlichen Gebäuden nicht mehr gerraucht werden darf und z.b. Gaststätten erst mitte des jahres nachziehen werden verbesser mich bitte jemand wenn ich es falsch verstanden habe
#88 RE: Rauchverbot - Altersbeschränkung im Shadow?
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Hi
Also laut § 7 des NiSchG NRW tritt alles (siehe § 2) am 1.1.2008 in Kraft, wobei jedoch der § 4 (=Nichtraucherschutz in Gaststätten) zum 1.7.2008 in Kraft treten wird - die erwähnte Übergangsfrist für diese Einrichtungen.
§ 2 Abs. 5 des NiSchG NRW regelt das Rauchverbot für Freizeit- und Kultureinrichtungen, zu denen laut der FAQ beim Ministerium für Arbeit und Gesundheit (siehe Link) u.a. Kinos, Museen, Discotheken, Theater gehören. Da dieser Paragraph jedoch weder in der Ausnahme des § 7 noch im § 4 Erwähnung findet, gilt für jene Einrichtungen das Rauchverbot seit dem 1.1.2008.
Es kann natürlich sein, dass ich irgendetwas übersehen habe. Ich denke aber, dass das so korrekt ist. :)
#89 RE: Rauchverbot - Altersbeschränkung im Shadow?
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Die FAQ beim MAGS wurde geändert:
Zitat von FAQDarf in Spielbanken, Casinos, gewerblichen Spielhallen, Diskotheken und Tanzschulen geraucht werden?
Spielbanken, Casinos, Spielhallen, Diskotheken und Tanzschulen gehören zu den im Gesetz genannten Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Hier gilt das Rauchverbot mit der Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Werden in den genannten Einrichtungen Speisen und Getränke angeboten, gelten die Regeln zum Nichtraucherschutz in Gaststätten.
Dann gilt für Euch also doch die Übergangsfrist - have fun.