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seelenbrandt Offline


Beiträge: 37

09.10.2006 22:52
Minderjährig Zitat · antworten

Guten Tag, guten Tag,
Ich bin noch nicht so lang ein Besucher des Shadows, sprich noch keine 18 Jahre alt. Bei besonderen Ereignissen wie z.b. der Mittelalterparty würd ich natürlich gerne länger als bis 0 Uhr bleiben, insbesondere, wenn es erst um 21 Uhr los geht und der Eintritt 3-4 € kostet (ist nur ein Beispiel jetzt).
Folgendes:
Ich habe auch einen Bruder, der öfters das Shadow besucht und bereits die Volljährigkeit erreicht hat. Von mehreren Leuten habe ich bereits gehört, dass sie sich von ihren Eltern irgendwelche Bescheinigungen haben geben lassen, sodass sie länger bleiben dürfen (auch im Shadow soll das angeblich funktionieren :P ).
Meine Frage ist jetzt, wie so eine Bescheinigung auszusehen hat und ob es dann unbedingt notwendig ist, dass ich mit meinem Bruder da bin et cetera, sprich was ist mit der Rechtslage.

Danke schon mal für mögliche Antworten.
MfG

Marcl1984 Offline


Beiträge: 3

09.10.2006 23:05
#2 RE: Minderjährig Zitat · antworten

Bin zwar ü18, kenne die Situation also nicht persönlich und hab auch nicht wirklich was zu sagen

Trotzdem habe ich das schon öfters an der Kasse mitbekommen:

Du brauchst eine Bescheinigung vom Erziehungsberechtigten, in der steht, dass du unbegrenzt mit deiner (namentlich benannten) Aufsichtsperson im Shadow bleiben darfst. Ich glaube, es muss auch eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten auf der Bescheinigung sein (zwecks Unterschriftenabgleich).

Dann geben du und dein Anstandswauwau den Perso oben ab und bekommen ihn erst wieder, wenn ihr - zusammen - geht. Ihr seid dann quasi unzertrennlich ;)

Viel Spaß auf der nächsten Mittelalter Party!

Marcl
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Wenn da immer ein Strich drüber wär, wärs übersichtlicher...

Earas Offline


Beiträge: 216


09.10.2006 23:30
#3 RE: Minderjährig Zitat · antworten

Guten Abend!
Da ich das schon öfters wie oben beschrieben gemacht habe (also jemanden mitgenommen der oder die noch Minderjährig war), kann ich da nur zustimmen. Am besten ist es du druckst ein vorgefertigtes Formular aus und füllst das einfach nur aus, dabei bist du auf der sicheren Seite. Entsprechendes Formular findest du zum Beispiel unter http://dong.walismus.de/images/stories/d...utzformular.pdf
Die einzige sache die noch zu beachten ist wäre, dass "Anstandswauwau" UND "Kind" beide nüchtern bleiben müssen. Weil U18 darfste ja eh noch nix hartes trinken (wofür dein Wauwau auch zu sorgen hat, der darf dir dann nämlich auch nix geben nur weil er erziehungsberechtigt ist!) und dein "Aufpasser" muss ja auch bei klarem Kopf sein, falls er wirklich mal Verantwortung übernehmen muss.
Mir ist es z.B. einmal passiert, dass ein Schützling im laufe des Abdnes Magenkrämpfe bekahm, wir nicht wussten warum und schon auf dem Weg ins Krankenhaus waren. Da die betreffende Person außerdem kurz davor war zusammenzuklappen ist mir auf anschauliche Art und Weise aufgefallen, dass ich dann derjenige wäre der im KH im Ohnmachtsfall wichtige Entscheidungen treffen müsste. Und wenn einem diese Vernatwortung bewusst wird kann's einem schon selbst ganz anders im Magen werden. Daher ist das auch für den Aufpasser nicht auf die leichte Schulter zu nehmen finde ich.
In meinem Fall haben sich die Magenbeschwerden zum Glück wieder von selbst gelegt und es kahm doch nicht zu dem Gau den ich befürchtet hatte.

Also dann viel Glück!
LG

seelenbrandt Offline


Beiträge: 37

09.10.2006 23:46
#4 RE: Minderjährig Zitat · antworten

Okay schon einmal vielen vielen Dank für die Hilfe und die kleine Anekdote :P
Also, eine Frage nur noch; auf dem Formular steht jetzt nichts von Abstinenz für den Abend? Nur, dass man unter 16 nichts trinken darf etc., alles das, was normal auch gilt. Würde mich also noch interessieren, woher du das hast und ob das verbindlich ist! Weil so ganz ohne Bier und so..

Earas Offline


Beiträge: 216


10.10.2006 00:01
#5 RE: Minderjährig Zitat · antworten
Also du darfst schon etwas trinken, aber eben nciht so, dass es merkliche Auswirkungen auf dich hat. Und das mit dem Finger weg vom Alk hab ich von einem Shadow-Türsteher höchstperson von dem ich schon einen Tadel bekahm wegen einem Gläschen Absinth. (Mit gutem Essen vorher im Magen und genug nicht-Alkoholischen Getränken drumherum, dass es also keine Auswirkungen hatte und ich mich nur aus versehen im Gespräch verplappert hatte.) Und die Regelung dass du als U18 noch nix hartes trinken darfst zielt ja darauf ab den Alkoholgenuss nicht grundsätzlich zu verbieten, aber Sauf-Exzesse zu unterbinden (was ja leider mit ausreichender Quantität von erlaubtem Alk auch nicht mehr gewährleistet ist...).
Naja daher würde ich eben vermeiden torkelnd oder lallend aus dem Shadow zu gehen. ;)

seelenbrandt Offline


Beiträge: 37

10.10.2006 00:05
#6 RE: Minderjährig Zitat · antworten

Danke nochmal, das war alles, was ich wissen wollte ;)
Bist du eigentlich auch öfters da? Vllt kennt man sich ja sogar ^^!

Thread kann geclosed werden, danke.

Dark_Shy Offline


Beiträge: 439


17.10.2006 09:47
#7 RE: Minderjährig Zitat · antworten

zusammenfassend: Eine Kopie des Ausweises eines Elternteils und ein Am besten Handgeschriebener Zettel wo dein NAme und der Name der AP draufsteht.... und eure Ausweise werden euch dann am Ende wiedergegeben
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